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Generische PPD.
Generische PPD.
Veröffentlicht:
30.09.2016
Version:
5.509.0.0
Größe:
396.40 KB
Dateiname:
ColorC60_5.509.0.0_PPD_English.exe
Tags:
PPD
Digitales Frontend (RIP):
Integrated Color Server
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End User License Agreement
WICHTIG! BITTE VOR DEM VERWENDEN DES PRODUKTS UNBEDINGT LESEN: DIESER LIZENZVERTRAG (auch als "Vertrag" bezeichnet) REGELT DIE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE XEROX-SOFTWARE UND DIE DAZUGEHÖRENDE DOKUMENTATION (als "Software" bezeichnet). DURCH DAS HERUNTERLADEN, DIE INSTALLATION ODER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERKLÄRT SICH DER BENUTZER MIT DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN, DIE AUCH FÜR ALLE VON XEROX ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN UPGRADES UND UPDATES DER SOFTWARE GELTEN, SOFERN SIE NICHT UNTER SEPARATEN BEDINGUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN. FALLS DER BENUTZER MIT DEN BEDINGUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN IST, DARF ER DIESE SOFTWARE WEDER HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN UND SÄMTLICHE DATEIEN DER SOFTWARE, AUF DIE SEITENS DES BENUTZERS ODER DRITTER IM NAMEN DES BENUTZERS ZUGEGRIFFEN WURDE, SIND VON ALLEN RECHNERN, AUF DENEN DIE SOFTWARE GELADEN ODER GESPEICHERT WURDE, VOLLSTÄNDIG ZU LÖSCHEN. In diesem Vertrag bezeichnet der Begriff "Xerox" die Xerox Corporation, ihre Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Partnerunternehmen. Beauftragt der Endbenutzer eine dritte Partei mit der Installation der Software, so muss diese zustimmen, stellvertretend für den Endbenutzer zu handeln. In diesem Fall erklärt der Handlungsbevollmächtigte des Endbenutzers hiermit, dass er 1) den Endbenutzer-Lizenzvertrag für die Software gelesen hat und diesem für den Endbenutzer zustimmt oder 2) den Endbenutzer auf den Lizenzvertrag hingewiesen hat und der Endbenutzer diesen Vertrag explizit akzeptiert hat. 1. LIZENZGEWÄHRUNG: a. Xerox gewährt dem Benutzer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung der Software auf dem Gerät der Marke Xerox, auf dem sie geliefert wurde, oder bei separater Lieferung auf einem einzigen Gerät. Benutzer haben keine anderen Rechte an der Software und sind nicht berechtigt: (1) die Software weiterzugeben, zu kopieren, zu verändern, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder Derivate der Software zu erzeugen; (2) Softwareprogramme, die im nicht aktivierten Zustand geliefert wurden, zu aktivieren oder (3) einem Dritten zu erlauben, diese Handlungen auszuführen. Es ist dem Benutzer gestattet, die Software zur Datensicherung oder Archivierung zu kopieren. Alle Kopien müssen dieselben Urheberrechts- und Eigentumshinweise in lesbarer Form enthalten wie die Originalsoftware und dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken verwendet werden. Xerox und/oder ihre Lizenzgeber, die als Drittbegünstigte dieses Lizenzvertrags mit Recht auf Vollstreckung betrachtet werden, behalten sämtliche Eigentumsrechte (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) an der Software. b. Die Software kann von der Microsoft Corporation bereitgestellte Software („Microsoft-Software") beinhalten oder auf ihr beruhen. Zusätzlich zu allen anderen Konditionen dieses Lizenzvertrags gelten für die im Zusammenhang mit der Installation genutzten Microsoft-Software die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Folgendes ist untersagt: (i) der Verkauf und Verleih der Microsoft-Software, die Gewährung von Unterlizenzen hierfür sowie die Verwendung der Microsoft-Software für kommerzielle Software-Hostingdienste; (ii) die Veröffentlichung der Ergebnisse von Bewertungstests für die Microsoft-Software; (iii) die Umgehung technischer Beschränkungen der Microsoft-Software; (iv) die Isolierung einzelner Komponenten der Microsoft-Software und deren Installation auf anderen Geräten. 2. SOFTWARE VON DRITTANBIETERN. Die Software enthält möglicherweise einen Code, der von einem oder mehreren Dritten entwickelt wurde („Software von Drittanbietern"). Für Software von Drittanbietern gelten möglicherweise andere Bedingungen, die im Offenlegungspaket der quelloffenen Software, das entweder mit der Software bereitgestellt wird oder mit der Produktdokumentation zum Download bereitsteht, enthalten sind. Ungeachtet der Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung unterliegt die Lizenz der Software von Drittanbietern den Bedingungen der Softwarelizenzvereinbarung gemäß Offenlegung zur quelloffenen Software. Wenn die Lizenzvereinbarung zu der Software von Drittanbietern Bedingungen enthält, die die Verfügbarkeit des Quellcodes voraussetzen (wie z. B. die GNU General Public License), beinhaltet die Offenlegung zur quelloffenen Software oder das Medium, auf dem die Software möglicherweise ausgeliefert wird, den Quellcode oder stellt Anweisungen dazu bereit, wo eine Kopie des Quellcodes erhältlich ist. 3. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: a. DER BENUTZER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN; DASS DIE SOFTWARE IM ISTZUSTAND OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG VON DER XEROX CORPORATION ODER IHREN LIZENZGEBERN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD. XEROX UND IHRE LIZENZGEBER SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AUS, OB GESETZLICH ODER ANDERWEITIG BEGRÜNDET, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MARKTTAUGLICHKEIT UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. XEROX UND IHRE LIZENZGEBER GEBEN KEINE GARANTIE, DASS DIE SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DES BENUTZERS ENTSPRICHT, DASS SIE OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI EINSETZBAR IST ODER DASS EINE KORREKTUR VON MÄNGELN IN DER SOFTWARE MÖGLICH ODER VORGESEHEN IST. XEROX LEHNT ZUDEM JEGLICHE HAFTUNG FÜR GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN DURCH DRITTE AB. DIE HIERIN DARGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND IN BESTIMMTEN RECHTSGEBIETEN U. U. RECHTSWIDRIG UND FINDEN IN DIESEM FALL KEINE ANWENDUNG; IN DIESEN FÄLLEN BESCHRÄNKEN SICH DIE GEWÄHRLEISTUNGEN VON XEROX UND IHREN LIZENZGEBERN AUF DIE GESETZLICHE MINDESTGEWÄHRLEISTUNG. b. Die Software kann, ggf. nach Änderung, Computercode enthalten, durch den der ordnungsgemäße Betrieb oder die ordnungsgemäße Funktionsweise der Software und/oder des Systems, auf dem diese installiert ist, automatisch gesperrt werden kann. Eine solche Sperre kann aktiviert werden, wenn: (a) Xerox Zugriff auf die Software und/oder das System wie hier angegeben verweigert wird, (b) der Benutzer diesem Vertrag in anderer Weise zuwider handelt oder (c) die Lizenz des Benutzers beendet wird oder abläuft. 4. ENTSCHÄDIGUNG: Xerox übernimmt in dem Land, in dem die Niederlassung, bei welcher der Benutzer das System bezogen hat, registriert ist, die Verteidigung des Benutzers bei Ansprüchen wegen Verletzung des Patent- und Urheberrechts sowie die Begleichung daraus resultierender Forderungen. Xerox ist nicht für Gerichtskosten oder Abfindungen verantwortlich, die nicht im Zusammenhang mit Xerox entstehen, außer wenn Xerox eine entsprechende schriftliche Erklärung abgibt. Um einen Rechtsanspruch auch ohne Geltendmachung zu vermeiden, behält sich Xerox vor, ohne Belastung des Benutzers eine Lizenz zu erwerben oder die Software zu ersetzen oder die Entfernung der Software vom Benutzer zu fordern. Xerox Verpflichtungen im Rahmen dieses Abschnitts sind daran gebunden, dass der Benutzer die Software entfernt und nicht weiter verwendet, wenn Xerox zur Entfernung der Software auffordert und/oder einen Ersatz für die Software bereitstellt. Xerox kann nicht für Rechtsansprüche und damit verbundene Verbindlichkeiten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Abschnitts haftbar gemacht werden, einschließlich und ohne Beschränkung derjenigen, die entstehen, wenn die Software auf Wunsch des Benutzers modifiziert wird, oder wenn die Software zusammen mit Geräten, Software oder anderen Materialien verwendet wird, die nicht von Xerox geliefert werden. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Ungeachtet eventuell auftretender Schäden sind die gesamte Haftung von Xerox und ihren Lizenzgebern im Rahmen dieses Vertrags und der ausschließliche Anspruch des Benutzers auf den vom Benutzer tatsächlich gezahlten Betrag, mindestens aber 10,00 US-Dollar beschränkt. XEROX BZW. IHRE LIZENZGEBER SIND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM BENUTZER FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH DATEN-, GEWINNVERLUST ODER UNTERBRECHUNGEN DES GESCHÄFTSBETRIEBS) HAFTBAR, DIE AUF WELCHE WEISE AUCH IMMER DURCH ODER IN VERBINDUNG MIT DEM GEGENSTAND DIESES VERTRAGS ENTSTEHEN, UND ZWAR AUCH DANN NICHT, WENN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN XEROX, IHREN LIZENZGEBERN ODER WIEDERVERKÄUFERN VORHER ANGEKÜNFIGT WURDE ODER WENN DER OBEN ANGEGEBENE SCHADENSERSATZ SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. DIE HIERIN DARGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IST IN BESTIMMTEN RECHTSGEBIETEN U. U. RECHTSWIDRIG UND FINDET IN DIESEM FALL KEINE ANWENDUNG, IN DIESEN FÄLLEN BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON XEROX UND IHREN LIZENZGEBERN AUF DIE GESETZLICHE MINDESTHAFTBARKEIT. 6. VERTRAGSENDE: Xerox kann die Lizenz des Benutzers für die Software aufheben (i) mit sofortiger Wirkung, wenn der Benutzer das System, für das die Software bereitgestellt wurde, nicht mehr benutzt oder nicht mehr in dessen Besitz ist oder ein Lizenzgeber für das System ist, für das die Software bereitgestellt wurde, und der erste Lizenznehmer nicht mehr im Besitz des Systems ist oder (ii) bei Beendigung eines Vertrags, unter dem der Benutzer das System gemietet oder geleast hat, oder (iii) mit sofortiger Wirkung im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Benutzer. Wenn der Vertrag auf eine der oben angeführten Arten beendigt wurde, muss der Benutzer alle Exemplare der Software an Xerox zurückgeben und die Software von allen Geräten entfernen, auf denen sie vom Benutzer geladen wurde. 7. Die Software wird mit eingeschränkten Rechten bereitgestellt. Der Benutzer verpflichtet sich, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung dieser Rechte durch US-Behörden sicherzustellen. Die Offenlegung, Nutzung oder Vervielfältigung der Software und der Begleitdokumentation unterliegen den Beschränkungen der Klausel "Commercial Computer-Restricted Rights" in der Federal Acquisition Regulation (US-Beschaffungsvorschrift) 52.227-19, sofern anwendbar, oder im Department of Defense Federal Acquisition Regulations Supplement (Anhang zu den Beschaffungsvorschriften des US-Verteidigungsministeriums) 252.227-7013. 8. SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags sich durch ein Gesetz, eine Richtlinie, Anordnung oder Vorschrift einer Regierung oder einen endgültigen Entscheid eines Landes- oder Bundesgerichtshofs als ungültig erweisen, hat dies keine Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit anderer nicht als ungültig erachteter Bestimmungen. Wird eine Bestimmung dieses Vertrags durch eine zuständige Stelle nach der örtlichen Gesetzgebung als ungültig, unzulässig oder nicht durchsetzbar erklärt, wird die entsprechende Bestimmung, sofern nach der örtlichen Gesetzgebung zulässig, rechtlich so erweitert, dass sie den Absichten der Vertragsparteien genügt. 9. KEINE VERZICHTERKLÄRUNG: Jegliche Verzögerung oder Unterlassung vonseiten einer der Vertragsparteien, im Rahmen dieses Lizenzvertrags ein Recht oder eine Abhilfe geltend zu machen, wird nicht als Verzichtserklärung auf das betreffende Recht bzw. die Abhilfe oder auf andere Rechte oder Abhilfen ausgelegt. Alle Rechte der Vertragsparteien im Rahmen dieses Lizenzvertrags sind kumulativ und können separat oder gleichzeitig geltend gemacht werden. 10. GERICHTSSTAND: Dieser Vertrag wird nach dem Gesetz des Bundesstaats New York ohne Rücksicht auf die Auswahl der gesetzlichen Bestimmungen ausgelegt, und Rechtsstreite werden in den Gerichtsständen im Bundesstaat New York entschieden. Dieser Lizenzvertrag unterliegt nicht der United Nation Convention on Contracts for International Sales of Goods (UN-Konvention für Verträge im internationalen Warenhandel). Das in dem Land, in dem der Benutzer ansässig ist, geltende Recht schreibt u. U. vor, dass bestimmte Gesetze des betreffenden Landes auf manche Abschnitte dieses Vertrags anzuwenden sind; dies schließt ggf. auch die Vorschrift ein, dass für diesen Vertrag die Gesetze des Landes gelten, in dem der Benutzer ansässig ist. 11. AUSFUHR. Der Benutzer erklärt und sichert zu, dass (i) er sich nicht in einem Land befindet, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder unter Titel 15, Teil 740 Ergänzung 1 Ländergruppe E des U. S. Code of Federal Regulations fällt; und (ii) er nicht auf einer Liste der US-Regierung verbotener oder eingeschränkter Parteien aufgeführt ist. Der Benutzer darf die Software nicht verwenden, exportieren, re-exportieren, importieren, verkaufen, freigeben oder übertragen, es sei denn, dies ist durch das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, die Gesetze der Gerichtsbarkeit, unter der er die Software erhalten hat, und andere anwendbare Gesetze und Bestimmungen gestattet. 12. VOLLSTÄNDIGKEIT DES VERTRAGS: Dieser Vertrag stellt den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Verträge in Bezug auf diesen Gegenstand. Änderungen oder Modifizierungen an diesem Vertrag sind nur bindend, wenn sie schriftlich vorgelegt werden und von einem offiziellen Vertreter beider Parteien unterzeichnet worden sind. 13. FERNSERVICE: Einige Modelle des Geräts können mithilfe von Daten gepflegt und gewartet werden, die von Xerox automatisch vom Gerät abgerufen oder von dem Gerät an Xerox gesendet werden ("Remotedaten"), wenn dieses mit einem Netzwerk beim Kunden verbunden ist, und an einem sicheren externen Ort gespeichert werden ("Remotezugriff"). Der Remotedatenzugriff gestattet Xerox zudem die Übertragung von Softwarereleases an den Kunden und die Remotediagnose und -modifizierung des Geräts zum Zweck der Reparatur und Fehlerbehebung. Beispiele für Remotedaten sind Produktregistrierung, Zählerstand, Verbrauchsmaterialstand, Gerätekonfiguration und -einstellungen, Softwareversion und Problem- oder Fehlercodedaten. Remotedaten können von Xerox auch zum Zweck der Gebührenabrechnung, Berichterstellung, Verbrauchsmaterialnachlieferung, für den Kundendienst, zur Empfehlung zusätzlicher Produkte und Dienstleistungen und zur Produktverbesserung/-entwicklung verwendet werden. Die Übertragung von Remotedaten erfolgt mit einer von Xerox festgelegten sicheren Methode. Der Remotedatenzugriff ermöglicht Xerox nicht, den Inhalt von Dokumenten, die auf dem Gerät gespeichert sind oder über dieses oder die Informationsmanagementsysteme des Kunden verarbeitet werden, zu lesen, anzuzeigen oder herunterzuladen. Der Kunde gestattet Xerox unentgeltlich den Remotedatenzugriff zu den o. g. Zwecken. Auf Verlangen von Xerox stellt der Kunde Xerox Kontaktinformationen für das Gerät bereit, z. B. Namen und Adresse der Kontaktperson beim Kunden, die IP-Adresse des Geräts oder die Postanschrift des Gerätestandorts. Der Kunde ermöglicht den Remotedatenzugriff über die von Xerox festgelegte Methode und leistet hierbei angemessene Unterstützung. Der Kunde stellt sicher, dass der Remotedatenzugriff in dem Zeitraum, in dem Wartungs- und Supportdienstleistungen bereitgestellt werden, ohne Unterbrechung möglich ist, es sei denn, Xerox erklärt das Gerät für ungeeignet für den Remotedatenzugriff. 14. SAMMLUNG VON DATEN DURCH TREIBER. Bei Installation von Treibersoftware auf einem Computergerät erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Software technische Daten und verwandte Informationen über das Gerät und das Betriebssystem, den Einsatzort (Land und Ort) des Geräts sowie das Volumen und die Verwendungshäufigkeit und -weise der Software und ihrer Funktionen sammeln kann. Xerox kann diese Informationen und statistischen Daten und die aus diesen Daten ermittelten Trends und Nutzungsinformationen zum Zweck der Entwicklung und Bereitstellung, des Betriebs und der Wartung bzw. Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen oder dazu verwenden, Ihnen Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Die Software sammelt keine Daten, durch die Benutzer der Software persönlich identifiziert werden können oder die es Xerox erlauben, den Inhalt von Dokumenten, die mit der Software verarbeitet werden, zu lesen, einzusehen oder herunterzuladen. 15. DIAGNOSESOFTWARE: Software, die zur Beurteilung oder Wartung von Xerox-Geräten eingesetzt wird („Diagnosesoftware") ist in das Gerät integriert, auf ihm gespeichert oder kann darauf geladen werden. Die Diagnosesoftware und das Verfahren des Zugangs zu dieser/Zugriffs auf diese Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse von Xerox dar. Die Eigentumsrechte an Diagnosesoftware verbleiben jederzeit ausschließlich bei Xerox oder den Lizenzgebern von Xerox. Der Benutzer erkennt an, dass er (a) durch Anschaffung des Geräts der Marke Xerox keine Lizenz und kein Recht zur Nutzung der Diagnosesoftware in gleich welcher Weise erwirbt und (b) zu keinem Zweck auf die Software zugreifen, diese nutzen, vervielfältigen, verteilen oder offenlegen (oder diese Handlungen Dritten gestatten) darf, sofern er von Xerox zu diesem Zweck nicht eine eigenständige Lizenz erhalten hat. Der Benutzer erklärt, dass er es Xerox jederzeit gestattet, auf die Software zuzugreifen, diese zu überwachen und weitere Schritte zu unternehmen, um unbefugte Nutzung oder Vervielfältigung der Diagnosesoftware zu verhindern, und die Diagnosesoftware zu entfernen und zu deaktivieren. Dokumente zur Weitergabe von quelloffener Software http://www.support.xerox.com/support/open-source-disclosures/documentation
Supported platforms
Windows 10
Windows 10 x64
Windows 8
Windows 8 x64
Windows 8.1
Windows 8.1 x64
Windows 7
Windows 7 x64
Windows Server 2016 x64
Windows Server 2012 x64
Windows Server 2012 R2 x64
Windows Server 2008
Windows Server 2008 x64
Windows Vista
Windows Vista x64
Windows 11
Supported languages
English (N. America)
English (Global)
Supported products
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